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Unser neuer Sozial-, Klima- und Demografiefonds

17.06.2016 
Sozialfonds umgewandelt und einem erweiterten Zweck zugeführt

Richtlinien
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung des Landesverbandstages vom 04.06.2016 wurde der Sozialfonds des Verbandes Wohneigentum Niedersachsen e.V. umgewandelt und einem erweiterten Zweck zugeführt. Es wird eine einmalige Umlage von 1,- Euro je neues Mitglied beim Eintritt erhoben.

Beim Landesverband werden diese Mittel von den sonstigen Mitteln gesondert verwaltet. Dem Landesverbandstag wird eine gesonderte Abrechnung im Prüfungsbericht vorgelegt.
Der Fonds darf nicht weniger als 100.000,- Euro im Bestand haben. Bei der Vergabe vom Darlehen ist stets darauf zu achten, dass diese Mindestgrenze des Bestandsvermögens nicht unterschritten wird.

Zweck des Fonds
Der Zweck des Fonds ist neben den Fällen von unverschuldeten Notlagen zur Erhaltung des Wohneigentums für die Mitglieder beizutragen, Wohneigentümer im Rahmen der Anforderungen durch den Klimaschutz und bei der Anpassung von Wohnraum bedingt durch den demografischen Wandel zu unterstützen.

Leistungen
Die Unterstützung wird in Form von zinslosen Darlehen oder Zinszuschüssen für Darlehn, die anderweitig beschafft wurden, gewährt.

Bei Darlehen für die energetische Sanierung von Wohngebäuden und altersgerechter Umbau können maximal einmalig bis zu 3.000,- Euro pro Mitglied gewährt werden. Die Rückzahlung der Darlehn soll in der Regel auf maximal 3 Jahre vereinbart werden. Die Höhe der Tilgung der Sozialdarlehen soll an die Leistungsfähigkeit des Darlehnsnehmers angepasst sein.

Verwaltungskosten werden durch den Landesverband nicht erhoben. Die Sozialdarlehen werden ab einer Summe von 10 TEUR (zehntausend Euro) auf Kosten des Darlehnsnehmers grundbuchlich abgesichert. Die sonstigen Darlehen werden durch eine Kreditversicherung abgesichert, dessen Kosten durch den Darlehensnehmer getragen werden.

Anträge
Der Antrag auf Mittel aus dem Fonds muss bei der Geschäftsstelle des Landesverbandes vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Der geschäftsführende Vorstand des Landesverbandes entscheidet über den Antrag. Der Antrag ist vertraulich zu behandeln.

Ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Fonds besteht nicht.



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